Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Das Finanzamt erbt mit –
sichern Sie Ihr Vermögen rechtzeitig!

Warum 400.000 € Freibetrag oft eine gefährliche Falle sind.

Wussten Sie, dass das Finanzamt bei Immobilien und Firmenvermögen oft der größte Profiteur eines Todesfalls ist? Viele verlassen sich blind auf die gesetzlichen Freibeträge – doch bei den aktuellen Immobilienpreisen sind diese schneller aufgebraucht, als man denkt. Wer nicht rechtzeitig handelt, zwingt seine Erben oft zum Verkauf des Elternhauses, nur um die Steuerlast zu stemmen.

Wir zeigen Ihnen die legalen Strategien, mit denen Sie die Schenkungsteuer auf 0 € drücken und Ihr Erbe sicher in der Familie halten.

Letzte Chance Schenkung? Warum Sie JETZT handeln müssen

Die Immobilienwerte steigen – Ihre Freibeträge bleiben stehen.

Jeder Tag, den Sie mit der Übertragung Ihres Vermögens warten, kostet Ihre Kinder bares Geld. Während die Immobilienpreise und Gutachterwerte explodieren, bleiben die steuerlichen Freibeträge seit Jahren unverändert. Was heute noch steuerfrei übergeben werden kann, könnte morgen schon eine sechsstellige Steuerlast bedeuten.

Warten Sie nicht auf die nächste Gesetzesänderung. Sichern Sie den Status Quo und planen Sie Ihre Schenkung, solange Sie noch die volle Kontrolle haben.

Unsere Leistungen

Wie wir Ihnen helfen

Ob Schenkung oder Erbschaft, wir planen mit Ihnen und erstellen für Sie die Erklärungen. 

Nachfolge- & Erbschaftsplanung

  • Strukturierung des Nachlasses: Wir helfen Ihnen, Vermögenswerte steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen.

  • Testamentsgestaltung: Gemeinsam mit Ihren Rechtsexperten prüfen wir die steuerlichen Auswirkungen Ihrer letztwilligen Verfügungen.

  • Freibeträge maximieren: Wir nutzen gesetzliche Spielräume, um die Steuerlast für Ihre Erben so gering wie möglich zu halten.

Strategische Schenkungen

  • 10-Jahres-Intervalle: Wir planen Schenkungen so, dass Freibeträge alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden können.

  • Vorbehaltsnießbrauch: Übertragen Sie Immobilien oder Depots, behalten Sie sich aber die Erträge und die Kontrolle vor.

  • Vermögen auf mehrere Köpfe verteilen: Wir nutzen die Freibeträge von Kindern und Enkeln gezielt – rechtssicher und ohne unzulässige Kettenschenkung.

Erbschaftsteuererklärung

  • Präzise Wertermittlung: Wir unterstützen bei der Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalanlagen nach dem Bewertungsgesetz.

  • Fristgerechte Einreichung: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt und erstellen alle notwendigen Erklärungen.

  • Bescheidprüfung: Wir kontrollieren Ihre Steuerbescheide und legen im Bedarfsfall Einspruch ein, um Ihr Recht zu sichern.

Schenkung – Deklaration & Bewertung

  • Anzeige von Schenkungen: Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige Ihrer Schenkung innerhalb der 3-Monats-Frist.

  • Gutachten-Check: Bei Immobilien prüfen wir, ob ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Sachverständigengutachten angesetzt werden kann.

  • Laufende Überwachung: Wir führen für Sie Buch über bereits erfolgte Schenkungen, damit Sie nie unbewusst in die Steuerpflicht rutschen.

Hinweis: Die steuerlichen Regelungen ändern sich regelmäßig. Bitte prüfen Sie die aktuellen Grenzen und Pauschalen für das jeweilige Steuerjahr oder lassen Sie sich von uns beraten.

Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer – Freibeträge & Tipps

Wer erbt oder eine Schenkung erhält, freut sich – doch das Finanzamt ist dabei. Erbschaft- und Schenkungsteuer können bei größeren Vermögen erheblich sein. Mit der richtigen Planung lassen sich die Freibeträge jedoch optimal nutzen und die Steuerlast deutlich senken. Steuerberatung Flieger aus Gelsenkirchen begleitet Sie dabei – von der ersten Planung bis zur Umsetzung.

Grundprinzip: Erbschaft- und Schenkungsteuer sind identisch

Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen in Deutschland denselben Regeln. Der einzige Unterschied: Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten, eine Erbschaft nach dem Tod. Deshalb können Schenkungen gezielt eingesetzt werden, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen – lange bevor es zum Erbfall kommt.

Steuerklassen und Freibeträge

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker:

EmpfängerFreibetragSteuerklasse
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €I
Kinder (und Stiefkinder)400.000 €I
Enkelkinder200.000 €I
Eltern und Großeltern (Erbschaft)100.000 €I
Geschwister, Neffen, Nichten20.000 €II
Nicht verwandte Personen20.000 €III

Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, ist steuerpflichtig. Die Steuersätze richten sich nach Steuerklasse und Wert des übertragenen Vermögens – sie reichen von 7 % bis 50 %.

Der entscheidende Vorteil: Freibeträge alle 10 Jahre neu

Jeder Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig plant, kann Vermögen in mehreren Tranchen steuerfrei übertragen. Beispiel: Eltern, die ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € schenken, können im Laufe mehrerer Jahrzehnte erhebliches Vermögen vollständig steuerfrei weitergeben.

Besondere Vergünstigungen

  • Familienheim: Zu Lebzeiten kann das selbstgenutzte Familienheim schenkungsteuerfrei auf den Ehegatten übertragen werden. Im Erbfall ist es für den Ehegatten und – bis 200 m² Wohnfläche – auch für Kinder steuerfrei, wenn der Erwerber es anschließend zehn Jahre selbst bewohnt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG)
  • Betriebsvermögen: Für Unternehmen und Beteiligungen gibt es weitreichende Begünstigungen (Regelverschonung 85 % oder Optionsverschonung 100 %), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
  • Versorgungsfreibetrag: Ehegatte erhält zusätzlich 256.000 €, Kinder bis 52.000 €

Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht

Eine beliebte Gestaltungsmöglichkeit: Die Immobilie wird an die Kinder verschenkt, die Eltern behalten aber ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch (also die Nutzungsrechte und Mieteinnahmen). Der Wert des Wohnrechts oder Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert erheblich – abhängig vom Alter und der statistischen Lebenserwartung.

Erbschaftsteuer durch Testament optimieren

Ein gut gestaltetes Testament kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Zum Beispiel durch:

  • Gezielte Verteilung des Vermögens auf mehrere Erben zur Ausschöpfung aller Freibeträge
  • Einsatz von Vor- und Nacherbschaft
  • Berliner Testament mit steuerlicher Optimierungsklausel
  • Einbeziehung von Enkelkindern als direkte Erben

Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist

Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein Bereich, in dem frühzeitige Planung enorme Steuerersparnisse ermöglicht – und späte Fehler kaum noch korrigierbar sind. Steuerberatung Flieger bietet umfassende Beratung zur Gestaltung und Optimierung von Erbschaft und Schenkung: von der steuerlichen Analyse des Vermögens über die Auswahl der richtigen Übertragungsform bis hin zur Begleitung beim Notartermin und der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt.

Unser Rat: Warten Sie nicht auf den Erbfall. Wer heute plant, schützt sein Vermögen und seine Familie. Sprechen Sie uns an – eine erste Einschätzung Ihrer Situation ist der erste Schritt zu einer maßgeschneiderten Lösung.