Holding & GmbH – Besteuerung von Unternehmen
Unternehmen zahlen nur 1,5 % Steuern?
Wir räumen mit der großen Social-Media-Lüge auf.
Immer wieder heißt es: „Du hast einen schlechten Steuerberater, wir senken deine Last auf 1,5 %!“ – Bitte genießen Sie solche Versprechen mit Vorsicht. Wir erklären Ihnen, warum das meistens reiner Clickbait ist.
Die Wahrheit hinter den 1,5 %:
Diese Steuerlast existiert zwar, wird aber oft unehrlich beworben. Um davon zu profitieren, müssen Sie zunächst eine Holding-Struktur aus zwei Kapitalgesellschaften (GmbHs) aufbauen.
Die operative GmbH zahlt ganz normal ca. 30 % Steuern.
Werden Gewinne an die Holding ausgeschüttet, greift ein Privileg: Diese Erträge sind zu 95 % steuerfrei.
Nur die restlichen 5 % werden erneut mit 30 % besteuert.
Das Ergebnis: 30% von 5% = 1,5%.
Es ist also kein „Zaubertrick“, sondern ein Werkzeug für Reinvestitionen – nicht für den privaten Konsum.
Die Details, die in keinem Reel vorkommen
- Die 95-%-Steuerfreiheit folgt aus § 8b KStG. Für die Gewerbesteuer greift sie nur bei einer Beteiligung von mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG).
- Die 1,5 % gelten nur für die Weiterausschüttung an die Holding. Sobald Geld an Sie privat fließt, fällt Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren an.
- Eine Holding verursacht zusätzliche Kosten (Gründung, Buchhaltung, Jahresabschluss) und lohnt sich meist erst, wenn Gewinne dauerhaft reinvestiert oder Anteile später verkauft werden sollen.
Ob sich eine Holding für Sie rechnet, prüfen wir gern mit Ihnen – mehr zu unserer Beratung für Unternehmen.
